Kinderarmut wissenschaftlich begründet

15. November 2009 | Von JB | Kategorie: Allgemein, Soziales

ZUR ÜBERPRÜFUNG DER HARTZ IV REGELSÄTZE DURCH DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit dem 20.9.2009 ob die sogenannten Hartz-IV-Regelsätze für Kinder mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bereits im Januar hatte Bundessozialgericht in Kassel geurteilt, dass der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmt..

Bei der ersten Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigte Detlef Scheele, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales von Olaf Scholz (SPD) die Hartz-IV-Sätze für Kinder als angemessen. Die Grundlage der Leistungshöhe seien wissenschaftliche Methoden, sagte Sozial-Staatssekretär Detlef Scheele.

Welche wissenschaftlichen Methoden das sein sollen, die dazu führen, dass Säuglinge zwar einen Betrag für Tabakwaren und Alkohol, nicht aber für Windeln bekommen und welche wissenschaftlichen Methoden Beherbergungs- und Gaststättendienstleistung für Kinder begründen, die dafür kein Geld für Schulsachen bekommen hat Scheele nicht verraten.
Bislang jedenfalls wurde der Kinderregelsatz nicht wissenschaftlich, sondern prozentual vom Erwachsenensatz abgeleitet, Danach werden Kinder als kleine Erwachsene behandelt, die bis zu sechs Jahren 60% des Erwachsenensatzes (215 Euro) im Monat erhalten. Danach erhalten sie 70% (251 Euro) und ab dem 14. Geburtstag 80% (287 Euro).

Jede/r Erwachsene der Kinder hat weiß sofort wie absurd eine solche Berechnung ist. Ein Kind das täglich mit 3,11 Euro pro Tag mit Nahrungsmitteln auskommen muß, wird früher oder später geundheitliche Probleme haben und an eine Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben wird mit 251 Euro im Monat ausgeschlossen.

Besseres ist auch nicht von der neuen Regierung zu erwarten, denn die Armut von Kindern und Jugendlichen spielte in den Koaltionsverhandlungen keine Rolle.
In diesen Verhandlungen bestand nur Einigkeit darüber, den steuerlichen Grundfreibetrag für Kinder um ein Drittel auf die künftig für Erwachsene geltende Höhe von 8.004 Euro anzuheben und das Kindergeld auf 200 Euro zu erhöhen.
Davon profitieren aber nur Besserverdienender. Arme Kinder haben nichts davon, weil ihre Eltern keine Einkommensteuer zahlen und sie auch kein Extra-Kindergeld erhalten, weil dieser Betrag in vollem Umfang auf die Hartz IV Bezüge angerechnet wird. An dieser Stelle wir überdeutlich, dass es dem nach “wertere” und “unwertere Kinder” gibt.
Arme Kinder können keine politische Lobby zahlen; ihnen bleibt nur die Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht, damit ihre Lebenschancen nicht schon mit der Geburt zerstört sind.

Sollte sich die dramatische Lage dieser Kinder nicht grundlegend verbessern, erleben wir die Rückkehr der Barmherzigkeit – Zustände wie sie aus der Zeit der Industrialisierung bekannt sind. Mit Sozialkaufhäuser, noch mehr Lebensmitteltafeln und dann vielleicht schon bald Kinderarbeit.
Es wird viele verantwortungsvolle, couragierte Erwachsene brauchen diesen skandalösen Zustand zu ändern. Alle, die Ideen für Aktionen usw. haben sind herzlich eingeladen, uns ihre Ideen zu schicken:

www.mitmachen.dd-kiel.de

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