Kinderrechte Fehlanzeige
1. Dezember 2009 | Von JB | Kategorie: Bürgerbeteiligung, JugendDas Deutsche Kinderhilfswerk hat eine Analyse vorgelegt, die zu dem Ergebnis kommt, dass es dringend geboten ist, die Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Deutschland auszubauen.
Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks erklärte dazu: “Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sind ein Flickenteppich und entsprechen nicht durchgängig den Standards, die nötig und möglich sind.“ „Es liegt ein eklatanter Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention vor, die die Vorrangstellung des Kindeswohls, die Verwirklichung der Kinderrechte und die Berücksichtigung des Kindeswillens anerkennt. Bund und Länder sind aufgefordert, hier umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Dabei sind die Kommunen mit einzubeziehen, da bei der Beteiligung vor Ort die Herstellung eines Lebensweltbezugs für Kinder und Jugendliche unabdingbar ist.”
Mit der Analyse „Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Ein Vergleich der gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern“ hat das Deutsche Kinderhilfswerk eine umfassende Untersuchung vorgelegt, in der die gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern hinsichtlich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verglichen werden.
Die Schwerpunkte sind das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche, Beteiligungsrechte in den Kommunen, in Kindertageseinrichtungen und in der Schule. Dabei werden auch Fragen der Fragen der Förderung von Beteiligungsrechten und die Evaluierung der Umsetzung von Beteiligungsrechten werden betrachtet.
Die positiven Beispielen in einigen Bundesländern zeigen, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf allen Ebenen in erster Linie eine Frage des politischen Willens ist.
Wie auch in einigen anderen Bundesländern sind die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Schleswig Holstein in der Gemeindeordnung festgeschrieben. Das Bewusstsein der kommunalen Ebene für die Wahrnehmung der Rechte und Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen führt weiter ein Schattendasein. Die Untersuchung macht deutlich, dass nur verbindliche Regelungen zu einer wirksamen Änderung des Verwaltungshandelns führen.