Neuausrichtung der Bäderlandschaft in Kiel
16. Dezember 2009 | Von JB | Kategorie: Bürgerbeteiligung, Ratsversammlung, StadtentwicklungRede von Ratsfrau Ingrid Zimmermann am 12.12.2009
Auf Grundlage der Beschlussvorlage sollen heute Fakten für ein Zentralbad und daraus resultierend gegen Lessinghalle, gegen Gaardener Schwimmhalle, gegen Katzheide, allgemein gegen jede dezentrale Lösung geschaffen werden.
Wenn es denn alle wollen.
Allerdings ist in dem gesamten Prozess zur Neuausrichtung der Bäderlandschaft die Bevölkerung und insbesondere Kinder und Jugendliche sowie verschiedene Beiräte völlig unzureichend beteiligt gewesen.
So entscheiden also maximal 58 Personen.
Welche Basis gibt es für diese Entscheidung?
1. Wir bekommen Zahlen zur Lessinghalle, die unter der Prämisse der „Attraktivierung“ entstanden sind.
Der Verein zum Erhalt der Lessinghalle spricht von geschätzten 150.000 Euro für die Instandsetzung der technischen Anlagen um einen sicheren Schwimmbetrieb zu gewährleisten.
Was würde also eine einfache Wiederinstandsetzung der Halle, wie sie ist, kosten?
2. Wir bekommen Zahlen zum Bau eines Kombibades in Katzheide, das vor nicht ganz einem Jahr noch als Herzstück des neuen Sport- und Begegnungsparks gehandelt wurde.
Je nach Hallenvariante sollen es 8-10 Mio sein. In Bottrop wurde für 5,7 Mio eine Schwimmhalle gebaut, die zudem im Vergleich zu deren altem Bad durch moderne und ökologische Anlagen 100.000 jährlich an Betriebs- und- Wartungskosten spart.
3. Wir bekommen keine Zahlen zur Schwimmhalle Gaarden.
4. Wir sagen eine Zahl, mit der ein Zentralbad an der Hörn gebaut werden könnte: 17 Mio plus X.
X ergibt sich dann noch aus dem Verkauf des Grundstückes der Gaardener Schwimmhalle und aus Fördergeldern des Landes.
Schwerwiegend ist hier, dass die Stadt dankbar den dargebotenen (sogenannten) “goldenen Zügel” annimmt und die von dieser Entscheidung betroffenen Kinder in Gaarden mit der goldenen Peitsche aus Katzheide vertreibt – daran ändern auch die Beteuerungen eines Erhalts – wenn sich denn ein Betreiber findet – oder als Sozialprojekt nichts.
Die Stadt konterkariert damit ihr eigenes strategisches Ziel “die kinderfreundliche Stadt” und verhöhnt damit die betroffenen Kinder – es sei denn “armen Kinder” gehören gar nicht zur Zielgruppe dieser Marketingstrategie (nur für Besserverdienende?)
Und ist es nicht ein Zeichen für eine lebenswerte Stadt, dass die Schwimmbäder gut zu erreichen sind. Dass die Preise auch für Menschen zu bezahlen sind die nicht so finanzstark sind wie andere.
Auf Grundlage des vorgelegten Zahlenmaterials wollen Sie heute also entscheiden und zudem ohne Kenntnis der wirklichen Interessen der Menschen dieser Stadt ?
In gewisser Weise spiegelt das Vorgehen im Zusammenhang mit dem Zentralbad ein typisches Vorgehen vor dem Hintergrund der finanziellen Misere von Kommunen. Dankbar nimmt man dargebotene Gelder an um dann (auf kaltem Haushaltsweg) schnell alles in trockene Tücher zu packen – danach ist man sogar bereit Alibiveranstaltungen zum Querschnittsthema Bürgerbeteiligung zu machen und so zu tun als ob man auch dem §47f mit einer Zukunftswerkstatt gerecht wird.
Für alle, die sich beim §47f immer noch damit herausreden wollen, dass es sich um eine Soll Bestimmung im Sinne von Kann-man-machen-muss-man-aber-nicht handelt, sei hier deutlich darauf hingewiesen, dass der §47 f mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung von Juni 2002 (GVOBl. Schl.-H. S. 126) dahingehend geändert wurde, dass jeweils das Wort “soll” durch das Wort ” muss” ersetzt wurde.
Seit der Fassung vom 28. Februar 2003 steht also unter §47f “Die Gemeinde MUSS”
Ich zitiere des weiteren hier nur einen Ausschnitt aus der Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes der Landesregierung (L 203/226-16):
“Die Verpflichtung (zur Beteiligung) besteht bereits dann, wenn Kinder- und Jugendinteressen lediglich “berührt” sind; als ausreichend gilt ein “Mitberühren”, um die Beteiligungspflicht auszulösen. Umfasst wird das gesamte Tätigwerden der Gemeinde, unabhängig davon, ob Selbstverwaltungsaufgaben oder Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung betroffen sind.”
Und nicht nur die Kinder- und Jugendlichen, sondern jeder und jede hat einen unverkäuflichen Anspruch auf uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und auch auf Mitgestaltungsmöglichkeiten.
Die Beteiligung der Bevölkerung in der Bäderfrage müssen wir dringend nachholen – und zwar ergebnisoffen!