Quo vadis Politik? Wie hoch ist das sozio-kulturelle Existenzminimum

9. Februar 2010 | Von JB | Kategorie: Allgemein, Soziales

von Nidda Schweda

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, „dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.“

Ein Satz wie ein Hammerschlag! Bezüglich der Berechnung der Regelsätze könnte der Vorwurf der Willkür durch die Politik nicht drastischer sein. Das Bundesverfassungsgericht bemängelt in seinem Urteil insbesondere, dass der tatsächliche Bedarf für Kinder und Jugendliche durch den Gesetzgeber nicht in einem transparenten und sachgerechten Verfahren bemessen, sondern ein prozentual gekürzter Regelsatz eines Erwachsenen zur Grundlage genommen oder zuweilen Schulbedarf freihändig geschätzt wurde. So ist der Regelbedarf für Bildung völlig unberücksichtigt geblieben. Hierin zeigt sich, dass die Sonntagsreden der Politiker aller Parteien zu den Bildungschancen der Kinder – unserer Zukunft – immer nur leere Worthülsen waren.

Jedem Hilfebedürftigen sind die materiellen Voraussetzungen zu sichern auf seine physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben, so das Bundesverfassungsgericht. Doch wie viel wert ist dem Parteienmarkt ein sozio-kulturelles Existenzminimum? Es wird nicht ausreichen, auf neuer statistischer Grundlage die Regelsätze für Kinder und Jugendliche anzuheben.

In einer Gesellschaft, in der sich alles über den Geldwert bemisst, wird deutlich, dass bei Kindern in unserer Gesellschaft zwischen wertem und unwertem Dasein unterschieden wird. Schluss also mit den verlogenen Sonntagsreden und einer Politik, in der „wertere“ Kinder ein Kindergeld von 500 Euro bekommen und andere „weniger werte“ keines, sondern nur den Hartz IV Satz!

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